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Escrow / Escrow Management

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Sourcecode-Escrow

Rechtsgebiet:
Escrow / Escrow Management
Stichworte:
Escrow Management
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff des Vollzugs-Escrow

  • Einschaltung eines Escrow agent
  • Hinterlegung des Sourcecodes durch den lizenzierenden Anbieter von Software, der sich in der Regel zusätzlich zur Wartung und Weiterentwicklung verpflichtet

Escrow-Ziele

  • Zugang zum Sourcecode (Kern jeder Software) in ultima ratio-Fällen bei gleichzeitiger Verhinderung einer unberechtigten Verwertung (Geheimhaltungsinteresse)

Anspruchssicherung

  • durch die Sicherungsfunktion des Escrow Agent

Escrow-Vorteile

  • Zugriff zum Sicherungsobjekt nur in bestimmten, vom Escrow Agent geprüften Notfällen, damit der Lizenznehmer die Software selber durch einen Dritten folgende Handlungen vornehmen kann:
    • Fehlerbehebung
    • Änderung
    • Erweiterung
    • Weiterentwicklung
    • Wartungsarbeiten

Anwendungsfall

  • Sourcecodes-Hinterlage (auf Datenträger wie Mikrofilm, Magnetträger, Compact Discs, Druckerzeugnisse oder Mikrofilme sowie alle künftigen Formen von Speichermedien) für bestimmte Bedarfsfälle beim Software-Lizenzgeber
    • Verweigerung der Berichtigung von Softwaremängeln
    • Geschäftsaufgabe
    • Liquidation
    • Konkurs
    • Nachlassliquidation
  • Know how-Escrow
    • Rücklage der Programmbeschriebe, des Programmschemas und der Programm-History (oft nutzt der Source code alleine wenig, wenn die Vernetzungen und Programmierungsschritte nicht mehr nachvollziehbar sind)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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