Informationen zur Treuhand-Hinterlage: Vollzugs- oder Sicherungshinterlegung
Sourcecode-Escrow
Begriff des Vollzugs-Escrow
Einschaltung eines Escrow agent
Hinterlegung des Sourcecodes durch den lizenzierenden Anbieter von Software, der sich in der Regel zusätzlich zur Wartung und Weiterentwicklung verpflichtet
Escrow-Ziele
Zugang zum Sourcecode (Kern jeder Software) in ultima ratio-Fällen bei gleichzeitiger Verhinderung einer unberechtigten Verwertung (Geheimhaltungsinteresse)
Anspruchssicherung
durch die Sicherungsfunktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
Zugriff zum Sicherungsobjekt nur in bestimmten, vom Escrow Agent geprüften Notfällen, damit der Lizenznehmer die Software selber durch einen Dritten folgende Handlungen vornehmen kann:
Fehlerbehebung
Änderung
Erweiterung
Weiterentwicklung
Wartungsarbeiten
Anwendungsfall
Sourcecodes-Hinterlage (auf Datenträger wie Mikrofilm, Magnetträger, Compact Discs, Druckerzeugnisse oder Mikrofilme sowie alle künftigen Formen von Speichermedien) für bestimmte Bedarfsfälle beim Software-Lizenzgeber
Verweigerung der Berichtigung von Softwaremängeln
Geschäftsaufgabe
Liquidation
Konkurs
Nachlassliquidation
Know how-Escrow
Rücklage der Programmbeschriebe, des Programmschemas und der Programm-History (oft nutzt der Source code alleine wenig, wenn die Vernetzungen und Programmierungsschritte nicht mehr nachvollziehbar sind)